Gymnasien

Im Kanton Basel-Stadt gibt es fünf staatliche Gymnasien, die ihre Schülerinnen und Schüler auf ein Hochschulstudium vorbereiten. Alle fünf unterrichten auf der Grundlage des eidgenössischen Maturitätsanerkennungsreglements (MAR). Ein Maturitätsabschluss ermöglicht den freien Zugang zu allen Universitäten und Hochschulen der Schweiz, ausser bei Studien mit Numerus Clausus oder obligatorischen Aufnahmeprüfungen.

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Das wichtigste Ziel gymnasialer Bildung ist es, jungen Menschen eine umfassende Allgemeinbildung zu vermitteln und sie auf ein Hochschulstudium vorzubereiten. Die gymnasiale Maturität führt nicht zu einer speziellen Fakultät hin, sondern zur allgemeinen Studierfähigkeit. Im Gymnasium gilt es, neues Wissen zu erwerben, einzuordnen, kritisch zu bewerten und die Verantwortung für den Lernerfolg selbst zu übernehmen. Diese Fähigkeiten sind später im Studium und in den akademischen Berufen gefordert.

Grundlagenfächer

Prägend für die Gymnasien ist die breite Palette der Grundlagenfächer, die in der ganzen Schweiz das gemeinsame Fundament der gymnasialen Bildung ausmachen. Für alle obligatorisch sind die Grundlagenfächer, ein Schwerpunktfach, ein Ergänzungsfach sowie die Maturitätsarbeit.

Wie sich die Lektionen auf die einzelnen Fächer verteilen, ist in einer Rahmenstundentafel für die Gymnasien festgelegt. Die Stundentafel der Basler Gymnasien ist weitgehend identisch mit derjenigen im Kanton Basel-Landschaft. Die Verteilung der Lektionen auf die Stufen liegt ebenso in der Kompetenz der einzelnen Schulen wie die Verteilung der Lektionen innerhalb eines Schuljahrs. Das obligatorische Wochenpensum für die Schülerinnen und Schüler beträgt im Durchschnitt 32 Lektionen.

Die Gymnasien haben einen gemeinsamen Lehrplan. Dieser definiert die Lernziele und fasst die Lerninhalte zusammen.

Mehr zum Lehrplan und zur Stundentafel der Gymnasien

Grundlagenfächer, Schwerpunktfächer

Die Fächer Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Geschichte, Geografie, Musik oder Bildnerisches Gestalten sind Grundlagenfächer. Dazu kommen die nicht promotionsrelevanten Fächer Sport und Lernen am Projekt. Beim Schwerpunktfach und beim Ergänzungsfach besteht eine Wahlmöglichkeit aus einem breiten Angebot. Beide Fächer sind für die Beförderung relevant. Zusätzlich zu diesen obligatorischen Fächern werden an allen Schulen diverse Freifächer angeboten.

Mehr zu den Schwerpunktfächern

Übertrittsregelungen

Für den Übertritt von der Sekundarschule in eines der fünf Basler Gymnasien müssen im letzten Jahr der Sekundarschule mindestens in einem der beiden Zeugnisse die notenmässigen Voraussetzungen erfüllt sein, die in der Schullaufbahnverordnung für die Leistungszüge E und P festgelegt sind. Auskünfte zu den – nicht für alle Schulen identischen – Regelungen für den Übertritt aus einer Privatschule sind via diese Kontaktadresse erhältlich.

Übertrittsbedingungen ins Gymnasium in der Schulaufbahnverordnung

Aufnahmebedingungen ausserkantonale Schülerinnen und Schüler

Zentrale Anmeldung

Im Zeitraum vom 08. bis 31. Januar 2024 (16:00 Uhr) können Sie sich über untenstehenden Link elektronisch an die weiterführenden Schulen Basel-Stadt anmelden (Gymnasien, FMS, WMS, IMS). Nach Schliessung der nur dann zugänglichen Plattform ist keine Anmeldung mehr möglich.
Anmeldungen an mehrere Schulen (Mehrfachanmeldungen) sind beschränkt möglich. Der Zeitpunkt der Anmeldung innerhalb des Zeitfensters spielt keine Rolle für die Berücksichtigung des gewünschten Angebots.
Bei der Anmeldung an ein Basler Gymnasium sind immer zwei Wünsche anzugeben. Wir versuchen, Ihre Wünsche so weit wie möglich zu berücksichtigen. Aufgrund begrenzter Raum- und Personalkapazitäten kann es sein, dass wir weniger Schülerinnen und Schülern als bisher den Erstwunsch erfüllen können. In einzelnen Fällen kann es sogar vorkommen, dass weder der erste noch der zweite Wunsch erfüllt werden kann, insbesondere wenn die Erst- und Zweitwahl das gleiche Gymnasium betreffen. In diesen Fällen werden wir nach Ablauf der Anmeldefrist direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Freiwillige Aufnahmeprüfung

Schülerinnen und Schüler, die im ersten Zeugnis der dritten Sekundarschulklasse noch nicht die Berechtigung für das Gymnasium erlangen, können sich im Januar für die freiwillige Aufnahmeprüfung anmelden.

Mehr zur freiwilligen Aufnahmeprüfung

Weitere Informationen