Zuzug in den Kanton Basel-Stadt
Wenn Sie aus einem anderen Schweizer Kanton in den Kanton Basel-Stadt zuziehen und wünschen, dass Ihre Tochter/Ihr Sohn die Schule für eine gewisse Zeit (bis zum Abschluss des Schuljahres oder der Schulstufe) weiter am bisherigen Schulort besuchen kann, füllen Sie bitte dieses Formular aus.
Arbeitsschritte
Gesuch prüfen, gutheissen oder ablehnen, schriftlicher Entscheid an Gesuchstellende
Rechtliche Grundlagen
Regionales Schulabkommen (419.700), Interkantonale Berufsschulvereinbarung (419.750)
Weitere Infos
Vorbedingungen | Wohnsitz mit Niederlassung im Kanton BS |
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Frist | keine |
Dauer | 2 Wochen |
Gebühren | keine |
Letzte Änderung
20.04.2021