Zuzug in den Kanton Basel-Stadt

Wenn Sie aus einem anderen Schweizer Kanton in den Kanton Basel-Stadt zuziehen und wünschen, dass Ihre Tochter/Ihr Sohn die Schule für eine gewisse Zeit (bis zum Abschluss des Schuljahres oder der Schulstufe) weiter am bisherigen Schulort besuchen kann, füllen Sie bitte dieses Formular aus.

Arbeitsschritte

Gesuch prüfen, gutheissen oder ablehnen, schriftlicher Entscheid an Gesuchstellende

Rechtliche Grundlagen

Regionales Schulabkommen (419.700), Interkantonale Berufsschulvereinbarung (419.750)

Weitere Infos

Vorbedingungen Wohnsitz mit Niederlassung im Kanton BS
Frist keine
Dauer 2 Wochen
Gebühren keine

Letzte Änderung

20.04.2021