Infos für Lehrbetriebe

Ob Sie neu ausbilden wollen oder bereits langjährige Erfahrung haben: Gerne steht Ihnen die Fachstelle Lehraufsicht mit Rat und Tat zur Verfügung und berät Sie bei Ihren Fragen und Anliegen. Sie finden auf dieser Seite die entsprechenden Informationen.

Falls Sie sich entscheiden eine Lehrstelle anzubieten und Ihr Unternehmen noch keine Bildungsbewilligung besitzt, müssen Sie zuerst ein Gesuch einreichen. Gerne prüft die Fachstelle Lehraufsicht dieses und meldet sich für die weiteren Schritte bei Ihnen. 

Die Inhalte des jeweiligen Berufes werden in der Bildungsverordnung sowie im entsprechenden Bildungsplan geregelt. In der Bildungsverordnung finden Sie   die Mindestanforderungen, die Sie als Lehrbetrieb beziehungsweise als Berufsbildnerin oder Berufsbildner erfüllen müssen. Letztere müssen den Ausbildungskurs für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner besuchen.

Als Lehrbetrieb müssen Sie Ihre Lernenden an der entsprechenden Berufsfachschule und für die überbetrieblichen Kurse anmelden. Besuchen Ihre Lernenden eine Berufsfachschule ausserhalb des TNW-Verbundes, werden die Auslagen für Reise, Verpflegung und allfällige Übernachtungen zurückerstattet. Weitere Informationen finden Lernende unter Infos für Lernende.

Das Ziel jeder beruflichen Grundbildung ist das erfolgreiche Bestehen des Qualifikationsverfahrens (QV). Die Kosten für das QV übernimmt der Kanton Basel-Stadt. Für die Anmeldung sind Sie als verantwortlicher Lehrbetrieb verantwortlich.

Das Lehrbetriebsportal bietet ihnen einige administrative Erleichterungen. Sie können dort unter anderem Lehrstellen bewirtschaften, einen Lehrvertrag erstellen und weitere administrative Aufgaben erledigen. Ihre Lehrstellen werden auf Wunsch kostenlos auf der nationalen Seite publiziert. Sofern Sie keinen Zugang haben, wenden Sie sich bitte an die Fachstelle Lehraufsicht.

Ansprechpersonen

Administration vereinfachen