Bildungsgesuch

Betriebe die eine Lehrstelle anbieten wollen, benötigen eine Bildungsbewilligung. Das Gesuch muss vor dem Erstellen eines Lehrvertrages eingereicht werden.

Arbeitsschritte

Ihr Gesuch wird i.d.R. innert 4 Wochen nach Einreichung durch die zuständige Berufsinspektorin/ den Berufsinspektor geprüft. Die weiteren Schritte: Kontaktaufnahme durch Berufsinspektorin/Berufsinspektor, Terminvereinbarung für einen Vor-Ort Besuch des Betriebes, Betriebsbesuch und Fachgespräch in Begleitung einer Person aus der Fachkommission, Information über den Entscheid.

Rechtliche Grundlagen

Bundesgesetz über die Berufsbildung Art. 24 BBG
Verordnung über die Berufsbildung Art. 11 BBV
Kantonales Gesetz über die Berufsbildung § 11 Bildungsbewilligung

Letzte Änderung

01.03.2024