Beratung für Lehrbetriebe

Falls Sie sich entscheiden eine Lehrstelle anzubieten und Ihr Unternehmen noch keine Bildungsbewilligung besitzt, müssen Sie zuerst ein Gesuch einreichen. Gerne prüft die Fachstelle Lehraufsicht dieses und meldet sich für die weiteren Schritte bei Ihnen. Mehr dazu finden Sie unter «Infos für Lehrbetriebe»

Sie bilden bereits aus, haben aber Fragen zur Ausbildungssituation? Für Vertragsparteien eines Lehrvertrages im Kanton Basel-Stadt stehen wir zur Auskunftserteilung, Beratung und Vermittlung bei Differenzen zur Verfügung. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung und beraten Sie in Ihrem Anliegen.

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