Berufsbildungsgesetz

Das nationale Berufsbildungsgesetz von 2004 (BBG) sieht für sämtliche eidgenössisch anerkannten beruflichen Grundbildungen (Berufslehren) einheitliche Strukturen vor. Dieser Prozess ist heute weitgehend abgeschlossen. Zu praktisch jedem der rund 250 anerkannten Berufe gibt es eine nationale Bildungsverordnung und einen Bildungsplan. Diese sind für alle Verbundpartner innerhalb des jeweiligen Berufsfelds verbindlich und bringen folgende Standardisierungen:

Vereinheitlichung der Abschlüsse

In der beruflichen Grundbildung gibt es nur noch zwei eidgenössisch anerkannte Abschlüsse: das Fähigkeitszeugnis EFZ nach einer Lehrzeit von 3 oder 4 Jahren und das Berufsattest (EBA) nach einer Ausbildungsdauer von 2 Jahren. Für leistungsstarke Lernende gibt es zudem die Möglichkeit, lehrbegleitend (BM 1) oder nach Abschluss der Lehre (BM 2) die Berufsmaturität zu erlangen. Die übrigen bisherigen Abschlüsse (zum Beispiel Anlehre, Handelsdiplom) fallen weg.

Die Berufsbezeichnungen wurden teilweise angepasst: So sind EFZ-Absolventinnen und -Absolventen in der Regel «Fachleute», EBA-Absolvierende sind «Praktikerinnen und Praktiker».

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Transparente Vorgaben

Für die Ausbildung an den drei Lernorten (Betrieb, Berufsschule, überbetrieblicher Kurs) gibt es verbindliche Vorgaben: Die praktische Ausbildung findet im Ausbildungsbetrieb statt, die branchenspezifische Ausbildung erfolgt in den überbetrieblichen Kursen und die berufskundliche Theorie und Allgemeinbildung an der Berufsfachschule.

Die Vorgaben für das Qualifikationsverfahren (ehemals Lehrabschlussprüfungen) sind für alle Beteiligten transparent: Die Lernenden kennen alle ihre Lernziele schon bei Beginn der beruflichen Grundbildung und wissen, wann und in welcher Form sie am Schluss der Ausbildung geprüft und bewertet werden.

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Kantone setzen Bundesvorschriften um

Die nationalen Berufsverbände (Organisationen der Arbeitswelt: OdA) und das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) erarbeiten die Bildungsverordnungen und die Bildungspläne gemeinsam. Anschliessend ist es Sache der Kantone, diese umzusetzen. Gleiches gilt auch, wenn ein neuer Beruf eingeführt und ein bestehender revidiert werden soll: Die Vorgaben werden national erarbeitet und kantonal umgesetzt.

Webseite des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

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«Lernortkooperationen» zwischen BS und BL

Die beiden Basel setzen diese nationalen Vorgaben gemeinsam um. Voraussetzung ist, dass der Berufsschulunterricht des jeweiligen Berufs an einer Berufsfachschule in Basel-Stadt und/oder Basel-Landschaft angeboten wird. Inzwischen sorgen 65 Arbeitsgruppen «Lernortkooperation» in rund 100 Berufen für eine einheitliche und transparente Umsetzung in den beiden Kantonen. Diese Gruppen leiten zudem die Erkenntnisse der Umsetzung laufend an die nationalen Gremien weiter und skizzieren den sich daraus ergebenden Anpassungsbedarf.

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Alle Verbundpartner an einem Tisch

In jeder Gruppe sind alle involvierten Verbundpartner beider Kantone vertreten. Das sind: Branchen/Lehrbetriebe, überbetriebliche Kurse, Berufsfachschule, Lehraufsicht, Berufsberatung, Prüfungsleitung und Chefexpertinnen und-experten. Die Leitung der Gruppen obliegt den Berufsinspektorinnen und -inspektoren der Lehraufsicht, die Gesamtverantwortung den beiden stellvertretenden Leitern Mittelschulen und Berufsbildung Basel-Stadt (René Diesch) und Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Basel-Landschaft (Heinz Mohler).

Bikantonale Webseite Umsetzung neues Berufsbildungsgesetz BS/BL

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