Passerelle: Von der Berufsmaturität/Fachmaturität zur Universität

Mit der Passerelle haben Bund und Kantone 2005 für junge Menschen mit einer Berufsmatur/Fachmatur eine Möglichkeit geschaffen, an einer Universität zu studieren. Bedingung ist das Bestehen einer Ergänzungsprüfung, die nach den Vorgaben der eidgenössischen Maturitätskommission durchgeführt wird. Das Bestehen dieser Ergänzungsprüfung berechtigt zusammen mit dem Berufs-/Fachmaturitätszeugnis zur Zulassung an allen Schweizer Hochschulen. Die Anforderungen sind hoch, deshalb ist im Berufs-/Fachmaturitätszeugnis ein Notenschnitt von mindestens 4.8 empfohlen.

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Als Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung bieten die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft einjährige Vorbereitungskurse am Gymnasium Kirschgarten an. Dort findet auch die Ergänzungsprüfung statt. Geprüft werden die fünf Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Naturwissenschaften (Physik, Chemie, Biologie) sowie Geistes- und Sozialwissenschaften (Geschichte und Geografie). Wer die Prüfung nicht besteht, kann im Folgejahr einen weiteren Anlauf nehmen. Mehr als zwei Versuche sind nicht möglich.

1’500 Stunden Lernzeit

Der Passerelle-Lehrgang beinhaltet Unterricht (15 Lektionen pro Woche) und Selbststudium (rund doppelt so viel wie Unterricht). Insgesamt muss mit rund 1’500 Stunden Lernzeit gerechnet werden; das entspricht einem Vollzeitstudium. Der Unterricht findet von Montag bis Freitag tagsüber statt (in der Regel an vier Halbtagen).

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Kosten

Das Kursgeld beträgt für alle Studierenden 1‘500 Franken pro Semester plus circa 2‘200 Franken für Lehrmittel und Prüfungsgebühren.
Studierende, die keinen Kantonsbeitrag ihres Wohnsitzkantons erhalten, zahlen zusätzlich 4‘100 Franken pro Semester.
Studierende mit stipendienrechtlichem Wohnsitz in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn (nur Bezirke Dorneck und Thierstein) erhalten einen Kantonsbeitrag.Studierende mit stipendienrechtlichem Wohnsitz in den Kantonen Aargau, Bern und Jura können ein Gesuch um Kostengutsprache bei ihrem Wohnsitzkanton einreichen. Die Kantone entscheiden im Einzelfall über den Kantonsbeitrag.
Alle anderen Studierenden müssen sämtliche Kosten selbst tragen.

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