Kindertagesstätten und Tagesstrukturen erhalten 8,6 Millionen Franken Ausfallentschädigungen

Der Kanton Basel-Stadt entschädigt den privaten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung (Kindertagesstätten, Tagesfamilien und Tagesstrukturen) den Ausfall der Elternbeiträge während des Lockdowns. Die Einrichtungen machen Ausfallentschädigungen in Höhe von 8,6 Millionen Franken geltend. Der Bund beteiligt sich zu einem Drittel an den Kosten. Die Einrichtungen sind verpflichtet, den Eltern bereits bezahlte Beiträge für nicht in Anspruch genommene Betreuungsleistungen zurückzuerstatten.

Bereits im März beschloss der Regierungsrat, dass Eltern, die ihre Kinder während des Lockdowns nicht betreuen lassen konnten, keine Elternbeiträge bezahlen müssen. Der Kanton entschädigt den Institutionen den Ausfall dieser Elternbeiträge. Der Kanton Basel-Stadt war schweizweit der erste Kanton mit einer solchen Regelung. Der Bundesrat verpflichtete im Mai alle Kantone zu einer Entschädigung der Corona-bedingten Ausfälle für Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung. Gleichzeit gab er bekannt, sich mit 33 Prozent an den von den Kantonen ausbezahlten Ausfallentschädigungen zu beteiligen. Dazu hat der Bundesrat eine Verordnung erlassen, die das Vorgehen bestimmt.

94 Gesuche eingereicht

Beim Erziehungsdepartement sind 94 Gesuche um Ausfallentschädigungen eingereicht worden. Das Erziehungsdepartement überprüfte die Gesuche und berechnete die Höhe der Ausfallentschädigungen. 91 Gesuche wurden bewilligt, drei wurden abgelehnt, weil die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt wurden.

Die Gesamtsumme der verfügten Ausfallentschädigungen beläuft sich auf 8,6 Millionen Franken. Der Bund beteiligt sich zu einem Drittel an den Kosten, damit ergeben sich für den Kanton Basel-Stadt Kosten von 5,8 Millionen Franken. Abgezogen werden Entschädigungen für Kurzarbeit und weitere allfällige Entschädigungen.

Eltern haben Anspruch auf Rückerstattung

Die Verordnung des Bundesrats verpflichtet alle Institutionen, die Ausfallentschädigungen erhalten haben, den Eltern bereits bezahlte Beiträge für die zwischen dem 17. März 2020 und dem 17. Juni 2020 nicht in Anspruch genommenen Betreuungsleistungen zurückerstatten. Für eine Rückerstattung bereits bezahlter Elternbeiträge in diesem Zeitraum kontaktieren die Eltern ihre Kita oder Tagesstruktur.

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